Bereits ein Sturz aus geringen Höhen kann zu schwersten Verletzungen führen.
Nachdem die technischen Möglichkeiten (z.B. Geländer) und die organisatorischen Möglichkeiten (Hubsteiger, Gerüst) zur Vermeidung von Stürzen ausgeschöpft sind, muss eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verwendet werden.
Das kann ein Haltesystem sein, bestehend aus einem Haltegurt und einem Verbindungsmittel zu einem Anschlagpunkt. Mit einem solchen System kann ein Absturz ganz verhindert werden. Das kann aber auch ein Auffangsystem sein, bestehend aus einem Auffanggurt, einem Falldämpfer und einem Verbindungsmittel zu einem Anschlagpunkt.
Voraussetzung zur Anwendung solcher Systeme ist immer eine Unterweisung oder Schulung in der Nutzung solcher Systeme. Der Gesetzgeber und die Unfallversicherungsträger (BG) fordern hier regelmäßige Unterweisungen / Schulungen für die Anwender. Jeder, der einen Gurt verwendet, um sich gegen einen Absturz zu sichern, darf dies nur nach vorausgegangener Unterweisung tun. Verantwortlich für die Organisation solcher Unterweisungen ist der Unternehmer. Die Unterweisungen sind regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, durchzuführen. Zu diesen Unterweisungen gehört immer ein praktischer Teil, der genügend Raum für das Üben mit solchen Systemen bietet.
Arbeitgeber und Verantwortliche in den Betrieben sind hier in der Pflicht und müssen dafür sorgen, dass die Mitarbeiter mit PSA gegen Absturz regelmäßig unterwiesen werden und Anwendung praktisch üben können. Grundlage für diese Pflicht bilden die BGR 198 (Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz) und die BGR 199 (Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen).
Das top - work - team bietet solche Schulungen in verschiedenem Umfang. Im Sinne der Bestimmungen der Gesetze und Regeln steht in unserem Schulungskonzept die Verhütung von Unfällen und die konsequente Anwendung der Sicherheitsstandards an erster Stelle.
Für die meisten Anwender reicht die eintägige Unterweisung.
Anwender, die in den Betrieben Verantwortung z.B. als Vorarbeiter tragen, profitieren von einer ausführlicheren Schulung.
In einem gesonderten Kurs können die Kenntnisse eines Sachkundigen nach BGG 906 erlangt werden.