Mindestens einmal im Jahr muss jeder Bestandteil von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz durch einen Sachkundigen gemäß BGG 906 geprüft werden. Der Sachkundige entscheidet, ob ein Ausrüstungsbestandteil ausgesondert oder repariert werden muss oder zur weiteren Verwendung frei gegeben wird.
Wir prüfen alle Komponenten Ihrer Ausrüstung zum Schutz gegen Absturz zum Festpreis. Sie erhalten eine Prüfdokumentation.